ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für:

ICSmedia GmbH
Soester Straße 13
48155 Münster

§ 1 Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der ICSmedia kommt mit der schriftlichen Bestätigung eines Kundenantrags/-auftrags durch ICSmedia zustande.
2. Ab der Bestätigung des Kundenantrags/-auftrags gelten folgende Vertragslaufzeiten:
a) bei Mehrplatzzugängen (Netzwählanbindungen) sechs bzw. (Festverbindung) zwölf Monate,
b) bei Fremdleistungen die jeweiligen Vertragslaufzeiten der Fremdleistungsgeber, höchstens jedoch ein Jahr,
c) bei allen anderen Diensten drei Monate.
Die Vertragslaufzeiten verlängern sich in den vorstehenden Fällen automatisch um die Dauer der jeweiligen Laufzeiten, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wird.

§ 2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der ICSmedia, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem Vertrag. Die Leistungsbeschreibung kann am Sitz der Gesellschaft zu den Bürozeiten (montags bis freitags von 9:00 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
2. Die Leistungen der ICSmedia werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Firma Deutsche Telekom AG erbracht.
3. ICSmedia behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu verbessern und aus zwingenden Gründen zu verringern. Bei Leistungsverringerung gilt § 10.
4. Soweit ICSmedia kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Fristgerechte Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag kann gekündigt werden:
a) in den Fällen des §1 Absatz 2 Ziffer a) mit einer Frist von sechs Wochen zum Datum des Vertragsablaufes,
b) in den Fällen des §1 Absatz 2 Ziffer b) nach der Kündigungsfrist des Fremdleistungsgebers, längstens mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende,
c) in den Fällen des §1 Absatz 2 Ziffer c) mit einer Frist von 4 Wochen zum Datum des Vertragsablaufs.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der ICSmedia sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) ICSmedia die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung von ICSmedia-Diensten erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
b) ICSmedia mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Nutzung von ICSmedia-Diensten verwendet wird;
c) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
d) die Zugriffsmöglichkeit auf ICSmedia-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
e) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung von ICSmedia-Diensten erforderlich sein sollten;
f) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; g) ICSmedia erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
i) nach Abgabe einer Störungsmeldung die ICSmedia durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
j) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, ggf. in Verbindung mit einer dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde ICSmedia die entstandenen Kosten zu erstatten;
k) einen privaten Einzelplatzzugang mit der Bezeichnung Entry-Privat und -Economy sowie die darin enthaltenen Homepage ausschließlich für private (nicht kommerzielle) Zwecke zu nutzen;
l) ICSmedia unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
m)ICSmedia innerhalb eines Monates
i) jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
ii) bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
iii) jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der ICSmedia geführt wird, anzuzeigen.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Buchstaben c), d) und l) genannten Pflichten, ist ICSmedia sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Buchstabe j) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann ICSmedia im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen ICSmedia, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.

§ 5 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber ICSmedia wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. ICSmedia haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Leitungsanbieters eingetreten, gelten die im Verhältnis des Leitungsanbieters und ICSmedia anwendbaren Bestimmung für die Haftung der ICSmedia gegenüber ihren Kunden entsprechend.
4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Haftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von ICSmedia-Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch ICSmedia nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf
511,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Eine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von im Kundenauftrag von ICSmedia gelieferter oder installierter Hard- und Software, die ICSmedia von ihren Vorlieferanten erhalten hat, verursacht werden, ist ausgeschlossen.

§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ICSmedia und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung von ICSmedia-Diensten oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.

§ 7 Warenlieferungen
1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Lauf von Lieferfristen beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch ICSmedia. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
2. ICSmedia ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Kunde verpflichtet, ICSmedia eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.
3. Die Preise für Waren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der üblichen Verpackung. wünscht der Kunde die Zustellung durch ICSmedia, ist diese gesondert abzugelten.
4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der ICSmedia verlassen hat. Tritt Unmöglichkeit des Versandes ohne Verschulden der ICSmedia ein, gilt die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft als auf den Kunden übergegangen.
5. Bei Sendungen an ICSmedia trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei ICSmedia, sowie die gesamten Transportkosten.

§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Entgelte sind, sofern nicht ausdrücklich als Bruttoentgelte bezeichnet, Nettoentgelte, auf die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) zu entrichten ist.
2. Turnusgemäß zu entrichtende Entgelte sind mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung fällig.
4. Nutzt der Kunde den privaten Einzelplatzzugang mit der Bezeichnung Entry-Privat oder Entry-Economy sowie die darin enthaltene Homepage entgegen den vertraglichen Vereinbarungen für kommerzielle Zwecke, ist ICSmedia berechtigt, die Preisdifferenz zum gewerblichen Einzelplatzzugang für die Zeit ab dem Vertragsbeginn über die private Einzelplatznutzung nachzuberechnen, es sei denn, der Kunde weist den Beginn der kommerziellen Nutzung zu einem anderen Zeitpunkt nach.
5. Fällige Beträge werden grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren zum 1. eines Monats, Beträge für Einmallieferungen und -leistungen nach Versand bzw. Leistungserbringung, eingezogen, sofern nicht ausdrücklich Zahlung auf Rechnung vereinbart ist.
6. Abrechnungsgrundlage für sämtliche Zahlungen (außer ENT-PVT/ECO) sind Rechnungen, die die Kunden per Post erhalten.
7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der ICSmedia; die  Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Erlischt das (Mit-)Eigentum der ICSmedia durch Verbindung, Verarbeitung, Umbildung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf ICSmedia übergehen.
8. Behauptet der Kunde, daß der Anlaß für ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden ist, hat er dies nachzuweisen.

§ 9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ICSmedia berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, das Entgelt für den laufenden Turnus, in den die Sperrung fällt, zu zahlen.
2. Ferner ist ICSmedia berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann ICSmedia das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ICSmedia vorbehalten. 

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rückvergütung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag
1. Gegen Ansprüche der ICSmedia kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ICSmedia die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Firma Deutsche Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der ICSmedia oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von ICSmedia autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat ICSmedia auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Verzugsschadensersatz sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann in diesen Fällen nicht verlangt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen ICSmedia, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die ICSmedia-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Antrags-/ Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Antrags-/Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der ICSmedia liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ICSmedia oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler schuldhaft verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
5. Wenn Liefer- und Leistungsverzögerungen im Rahmen von Warenlieferungen länger als zwei Monate dauern, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei von ICSmedia zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom
Vertrag.

§ 11 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder indirekte Nutzung der Dienste der ICSmedia durch Dritte auf der Seite des Kunden ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der ICSmedia gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der ICSmedia durch Dritte entstanden sind.

§ 12 Kundendienst
1. ICSmedia wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen.
2. Zu diesem Zweck unterhält ICSmedia eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die ICSmedia unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon benachrichtigt, daß ICSmedia die vertragsbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich ICSmedia zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. ICSmedia steht dafür ein, daß alle Personen, die von ICSmedia mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der ICSmedia nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle mit ICSmedia geschlossenen Verträge ist Münster. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und ICSmedia gilt deutsches Recht.

§ 15 Schlußbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage jeglicher Geschäftsbeziehungen mit ICSmedia. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der ICSmedia bzw. der erstmaligen Inanspruchnahme von Diensten der ICSmedia gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICSmedia abweichen, bedürfen der Schriftform.

Stand 1. Juli 1999

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